Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

BOAZSTAR Warehouse

Inh. Martin Theiler
Hofstätten 7, 8200 Gleisdorf, Österreich
Web: www.boazstar.com

1. Geltungsbereich & Vertragspartner

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Angebote, Lieferungen und Dienstleistungen der Firma BOAZSTAR Warehouse, Inh. Martin Theiler (nachfolgend „Auftragnehmer“ oder „BOAZSTAR Warehouse“ genannt) gegenüber ihren Vertragspartnern (nachfolgend „Auftraggeber“ genannt).

1.2. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich und schriftlich zugestimmt.

1.3. Diese AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern im Sinne des KSchG als auch gegenüber Unternehmern im Sinne des UGB, sofern in der jeweiligen Bestimmung keine Differenzierung vorgenommen wird.

2. Angebot & Vertragsschluss

2.1. Sämtliche Angebote von BOAZSTAR Warehouse sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.

2.2. Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung, Übermittlung einer Anzahlungsrechnung oder durch Gegenzeichnung eines separaten Kauf- bzw. Vermittlungsvertrags durch eine zeichnungs- und abschlussbefugte Person von BOAZSTAR Warehouse zustande.

2.3. Die Vertretungs- und Zeichnungsbefugnis für Verträge im Namen von BOAZSTAR Warehouse obliegt dem Inhaber sowie ausdrücklich bevollmächtigten Handlungsbevollmächtigten.

3. Preise, Zahlungsbedingungen & Eigentumsvorbehalt

3.1. Sofern nicht anders vereinbart, verstehen sich alle Preise netto in Euro (EUR) zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer sowie etwaiger Verpackungs-, Transport- und Verzollungskosten.

3.2. Bei Sonderanfertigungen, Werftaufträgen oder Importfahrzeugen ist eine Anzahlung bei Vertragsschluss fällig. Die Restzahlung ist, sofern nicht anders schriftlich vereinbart, Zug um Zug bei Übergabe/Bereitstellung des Kaufgegenstands fällig.

3.3. Eigentumsvorbehalt: Bis zur vollständigen Bezahlung aller Ansprüche aus dem Kauf- bzw. Liefervertrag bleibt die gelieferte Ware (inkl. Boot, Motor, Trailer und Zubehör) im uneingeschränkten Eigentum von BOAZSTAR Warehouse.

4. Lieferfristen, Verzug & höhere Gewalt

4.1. Angabe von Lieferzeiten und Bauterminen (z.B. Bau-, Transport- und Montagezeiten) stellen, sofern nicht ausdrücklich schriftlich als „Fixgeschäft“ (§ 919 ABGB) vereinbart, unverbindliche Orientierungswerte dar.

4.2. Unvorhersehbare, fehlerfreie Ereignisse und Verzögerungen außerhalb des Einflussbereichs von BOAZSTAR Warehouse (insbesondere globale Material- und Rohstoffengpässe, Verzögerungen im Werftbetrieb, internationale Seefracht- und Logistikverzögerungen) verlängern die Lieferfrist angemessen und berechtigen den Auftraggeber nicht zum kostenfreien Rücktritt oder zur Geltendmachung von Schadenersatz.

4.3. Erfüllungsort für Übergabe und Montage ist, sofern nichts anderes vereinbart wurde, der Betriebssitz bzw. der Partnerstandort von BOAZSTAR Warehouse

5. Sonderbauten, CE-Zertifizierung & Änderungen

5.1. Bei individuellen Sonderbauten („Custom Builds“) können konstruktions- und fertigungstechnische Anpassungen im laufenden Prozess erforderlich werden, sofern diese dem technischen Fortschritt dienen oder zur Behebung von Werftabweichungen erforderlich sind.

5.2. Die CE-Einzelzertifizierung bei Sonderanfertigungen erfolgt marktüblich nach vollständiger Montage und Fertigstellung des konkreten Fahrzeugs und wird mit der Übergabe übermittelt. Zwischenstände oder vorläufige Avisierungen begründen keinen Anspruch auf vorzeitige Aushändigung der CE-Papiere.

6. Stornierung, Auftragsänderungen & Weiterverrechnung von Kosten

6.1. Ein einseitiger, grundloser Rücktritt des Auftraggebers vom Vertrag ist ausgeschlossen.

6.2. Werden auf Wunsch des Auftraggebers nach Vertragsschluss Positionen, Sonderkomponenten oder Teilleistungen entfallen gelassen oder storniert, behält sich BOAZSTAR Warehouse das Recht vor, dadurch entstehende Stornogebühren, Ausfallkosten oder Lieferantenrechnungen 1:1 an den Auftraggeber weiterzuverrechnen.

7. Gewährleistung & Haftung

7.1. Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen. Gegenüber Unternehmern beträgt die Gewährleistungsfrist für Neuwaren 12 Monate ab Übergabe.

7.2. BOAZSTAR Warehouse haftet für Schäden – außer bei Personenschäden – nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit, mittelbare Schäden, Folgeschäden sowie entgangenen Gewinn ist im B2B-Verhältnis ausgeschlossen.

7.3. Für Mängel oder Verzögerungen, die auf fehlerhafte oder nachträglich geänderte Vorgaben des Auftraggebers zurückzuführen sind, übernimmt BOAZSTAR Warehouse keine Haftung.

8. Anwendbares Recht & Gerichtsstand

8.1. Es gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) und der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts.

8.2. Als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag wird, sofern der Auftraggeber Unternehmer ist, das für 8200 Gleisdorf sachlich zuständige österreichische Gericht vereinbart.